Aktualisiert am 29.01.2023
Zusatzvereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV)
Wenn Sie Daten von Personen auf einer fremden Infrastruktur speichern ist es erforderlich, dass Sie mit dem Betreiber der Infrastruktur eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abschließend. Genaueres dazu regelt Artikel 28 der EU-DSGVO.
- Melden Sie sich im CCP mit Ihren Logindaten an.
- Klicken Sie auf Auftragsverarbeitung, Links im Menü unter dem Punkt Stammdaten
- Geben Sie an welche Daten Sie bei uns speichern.
- Benennen Sie den Kreis der Betroffenen.
- Lesen Sie sich den Vertrag durch.
- Sind Sie mit diesem Einverstanden, klicken Sie bitte auf “AV-Vertrag generieren”.