1. Impressum – diese Angaben sind Pflicht
Das Impressum informiert darüber, wer für die Website verantwortlich ist.
In der Regel müssen enthalten sein:
- Name bzw. Firmenname
- Anschrift
- E-Mail-Adresse und weitere Kontaktmöglichkeiten
- Rechtsform (z. B. Einzelunternehmen, GmbH)
- Umsatzsteuer-ID (falls vorhanden)
- ggf. Aufsichtsbehörde oder Kammer
Für die meisten Selbständigen und kleinen Unternehmen lässt sich ein Impressum einfach über einen Generator – z.B: von eRecht24 erstellen.
2. Datenschutzerklärung – das wird dort geregelt
Die Datenschutzerklärung erklärt, welche personenbezogenen Daten auf Ihrer Website verarbeitet werden und zu welchem Zweck. Das betrifft jede Website – selbst ohne Online-Shop oder Google Analytics.
Typische Punkte sind:
Die Inhalte hängen immer von den tatsächlich eingesetzten Funktionen Ihrer Website ab.
Möglichkeiten zur Erstellung der Datenschutzerklörung:
Anbieter wie z. B. eRecht24 (auch kostenlos möglich) oder ähnliche Dienste wie die It-recht-Kanzlei (Abo) führen Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
Typische Punkte, die auf die meisten WordPress-Websites zutreffen:
(Diese Hinweise beschreiben typische technische Funktionen einer Website. Ob und in welcher Form diese datenschutzrechtlich zu berücksichtigen sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.)
Die sicherste Variante eine rechtsichere Datenschutzerklärung zu erstellen ist ein darauf spezialisierter Anwalt oder eine Kanzlei.
Viele Unternehmen nutzen zunächst einen Generator und lassen die Texte später anwaltlich prüfen.


