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Checkliste für eine rechtssichere Website

Achtung!

Folgende Checkliste ist kein Ersatz für eine rechtlich sichere Prüfung Ihrer Website durch einen Anwalt. Ich bin kein Rechtsberater, und übernehme keine Haftung für die Richtigkeit dieser Checkliste! Wer eine Webseite betreibt, ist grundsätzlich für alle Inhalte auf seiner Seite verantwortlich.

Mehr Infos dazu unter:

www.ihk.de/koeln/

✔ Domain prüfen

Prüfen Sie vor der Domainregistrierung, ob Ihre Wunsch-Domain gegen Marken- und Namensrechte verstößt. Andernfalls können Schadenersatz-Ansprüche und der Verlust der Domain drohen.

  • Recherchieren Sie, ob Ihre Wunschdomain verfügbar ist:
  • Recherchieren Sie nach registrierten Marken:
✔ Impressum & Disclaimer

Für jede öffentliche Webseite ist ein „Impressum“ erforderlich, welches Informationen zur Identität und Kontaktdaten des Seitenbetreibers enthält. Dieses sollte auf einer separaten Unterseite mit dem

Titel „Impressum“ platziert sein und muss mit höchstens zwei Klicks erreichbar sein.

Ein Disclaimer ist nicht verpflichtend und kann die Haftung pauschal nicht ausschließen, sondern nur die Gesetzeslage wiedergeben. In der Praxis bietet sich ein Disclaimer an, wenn man auf fremde Seiten

verlinkt oder einen Blog oder Forum betreibt, und keinen Einfluss auf die Inhalte hat, weil fremde Nutzer diese auf der Webseite einstellen.

Mehr Infos zu den Pflichtangaben, und ein Impressum-Generator:

✔ Datenschutzerklärung

Webseitenbetreiber müssen Aufgrund der DSGVO eine Datenschutzerklärung bereitstellen. In dieser muss der Besucher über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung seiner Daten unterrichtet werden. Die Datenschutzerklärung muss auf der Internetseite leicht auffindbar und erreichbar sein.

Mehr Infos zu der Datenschutzerklärung, und ein Generator:

Ein komplettes Schutzpaket mit rechtlichen Texten erhlaten Sie z.B. bei der It-Recht-Kanzlei München:

✔ AGB, Widerrufsbelehrung, Online-Streitbeilegungsplattform

Betreiber eines Online-Shops müssen eine Reihe zusätzlicher Informationen bereithalten – insbesondere eine Widerrufsbelehrung, AGB und einen Hinweis auf die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission.

Ein komplettes Schutzpaket mit rechtlichen Texten erhlaten Sie z.B. bei der It-Recht-Kanzlei München:

✔ Quellennachweise für fremde Inhalte (Texte, Bilder etc.)

Im Internet sind Inhalte wie Texte und Bilder zwar leicht zugänglich, aber dennoch urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung solcher Inhalte bedarf der Genehmigung des Rechteinhabers. Fotos mit erkennbaren Personen können in der Regel nur mit deren Einwilligung verbreitet werden. Verletzungen von Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechten können zu kostenpflichtigen Abmahnungen und hohen Schadenersatzforderungen führen.

  • Prüfen Sie, ob Sie die Bilder benutzen dürfen. Das gilt auch für kostenlose Bilder. Nennen Sie die Urheber von geschützen Werken im Impressum, und wenn nötig direckt unter dem jeweiligen Bild.
  • Bildanbieter wie Unsplash, pixabay und pexels bieten fast ausschließlich Bilder mit CC0-Lizenzen (freie kommerzielle Nutzung, freie Bearbeitung, kein Bildnachweis nötig), an.

Um die Quelle für ein Bild zu finden, gehen Sie zu Google, klicken Sie auf das Google Lens Icon, und laden/ziehen Sie dort das Bild hoch/rein. Klicken Sie anschließen auf Bildquelle suchen.

✔ Frames und Hyperlinks
  • Betten Sie z.B. ein Youtube Video (Frame) ein, welches gegen Urheberrechte verstößt, so haften Sie als Seitenbetreiber ebenfalls für den Inhalt. Um das zu verhindern, distanzieren Sie sich eindeutig mit einer klar abgetrennten Gestaltung und einem Hinweis von dem Inhalt, und verweisen Sie ggf. auf die Quelle.
  • Verlinken Sie auf externe Internetseiten, machen Sie sich diese "nicht zu eigen", sondern kennzeichnen Sie diese eindeutig als externe Links.
✔ Sicherstellung der Echtheit von Kundenbewertungen

Händler müssen darüber informieren, ob und gegebenenfalls wie sie sicherstellen, dass die Bewertungen nur von Verbrauchern stammen, die die bewerteten Produkte auch tatsächlich erworben haben. Erfolgt keine Echtheitsprüfung, muss der Händler auch hierüber informieren.

  • erstellen Sie eine Unterseite mit dem Namen "Informationen zur Echtheit von Kundenbewertungen", und verlinken diese im Navigationsmenü.
  • informieren Sie Ihre Kunden, ob die Bewertungen geprüft werden, oder wie genau die Bewertungen geprüft werden
  • Ein Hinweis und ein Link zur "Echtheit der Bewertungen" sollte bei allen Bewertungen vorhanden sein.
✔ Preisangaben
  • Wer im Internet gegenüber Verbrauchern mit Preisen wirbt, muss den Brutto-Preis (einschl. aller Nebenkosten und Mehrwertsteuer) angeben.
  • Prüfen Sie ggfs. ob Sie verpflichtet sind, Grundpreise für Ihre Produkte anzugeben. Dies ist bei Waren der Fall, die unter Angabe von Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden. Die Angabe des Grundpreises (nach der Preisangabenverordnung ist in § 2 PAngV) soll Kunden ermöglichen, Preise zu vergleichen.

Mehr Infos zum Grundpreis gibt es hier beim Händlerbund.de, und bei e-Recht24.de:

✔ Online-Shop Zahlungsmittel

In Online-Shops müssen Verbraucher spätestens bei Beginn des Bestellvorganges deutlich darüber informiert werden, welche Zahlungsmittel akzeptiert werden. Mindestens eine unentgeltliche Zahlungsart muss zur Verfügung stehen (z.B. Lastschrift, Kreditkarte).

✔ Google Fonts

Google Fonts werden so gut wie auf allen Websites eingesetzt. Da diese mit den Google-Servern kommunizieren, sind die so nicht mehr DSGVO konform, und werden neuerdings "lokal" auf dem eigenen Server gespeichert.

Prüfen Sie Ihre Website daher regelmäßig* auf die korreckte Einbindung:

(* Durch Updates, neue Plugins, eingebundene Links, etc. könnten Google Fonts wieder vom Google Server geladen werden, und somit wieder

gegen die DSGVO verstoßen.)

✔ Cookie-Banner

Wenn Sie Tracking-Dienste oder Cookies auf Ihrer Webseite einsetzen (was auf fast alle Websites zutrifft), sind Sie gesetzlich verpflichtet einen entsprechenden Cookie-Banner einzusetzen und damit die neue Cookie-Richtlinie 2022 umzusetzen.


Haben Sie noch keinen Cookie-Banner installiert, können Sie dafür z.B. den "Real Cookie Banner" verwenden. Dieser hat einen eingebauten Cookie-Scanner, und kann auch kostenlos genutzt werden. Bei bestimmten Plugins und z.B. bei Onlineshops wird die kostenpflichtige Variante empfohlen!

✔ Cookies & Datenschutz überprüfen

Cookies sind kleine Datensätze, die personenbezogene Daten sammeln, um beispielsweise Login-Daten, Surfverhalten, Einstellungen und Aktionen in Webapplikationen zu speichern.


Diese dürfen laut den aktuellen DSGVO Bestimmungen nicht ohne Einverständniss des Website-Besuchers gesetzt werden. Um das Einverständniss einzuholen, oder die Cookies zu sperren, benutzt man sogenannte „Cookie-Banner“.


Außerdem sollten Sie Ihre Besucher umfassend über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Ihrer Website informieren. Wer seiner Verantwortung nicht nachkommt, dem drohen DSGVO Geldbußen, Abmahnungen und Schadensersatzforderungen.


Prüfen Sie Ihre Website regelmäßig auf die Einhaltung der DSGVO Bestimmungen.

DSGVO Check prüft:

  • Geladene Dienste und Dateien
  • Erzeugte Cookies
  • SSL-Zertifikat

eRecht24 Website Scanner prüft:

  • ob die Website DSGVO konform ist
  • welche kritischen Tools eingebunden sind und ob man dafür eine Einwilligung benötigt
  • ob die Datenschutzerklärung aktuell ist.

Cookie Metrix prüft:

  • installierte Cookies auf Ihrer Website
  • ob ein Cookiebanner aktiv ist

Webbkoll.dataskydd.net prüft:

  • Cookies
  • Anfragen von Drittanbietern
  • fortgeschrittene Schutzeinstellungen
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